Herzlich willkommen auf dem Blog von HELB. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was eine „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) ist und wie sie Menschen mit Behinderungen sowie ihren Angehörigen in Baden-Württemberg helfen kann.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine Beratungsstelle, die im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geschaffen wurde. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und deren Angehörigen unabhängige und kostenlose Unterstützung zu bieten. Die Beratung umfasst alle Lebensbereiche, in denen es um Teilhabe und Selbstbestimmung geht – von Wohnen über Arbeit bis zu Freizeitgestaltung.
Die Beratung ist kostenlos, neutral und unterstützt die Ratsuchenden darin, informierte Entscheidungen zu treffen. Durch dieses Angebot trägt die EUTB dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihren Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten können.
Die EUTB-Stellen bieten umfassende Beratung und Unterstützung:
Die EUTB-Stellen bieten eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Baden-Württemberg. Die Beratung ist für alle offen – unabhängig von der Art der Behinderung, dem Alter oder der Art der Fragestellung. Ziel ist es, dass jeder Mensch die Unterstützung bekommt, die er für ein selbstbestimmtes Leben benötigt.
Unsere EUTB-Stellen arbeiten strikt unabhängig von Behörden und Kostenträgern. Diese Unabhängigkeit sichert eine objektive Beratung und unterstützt Ratsuchende dabei, ihre Anliegen frei und offen zu besprechen.
Die EUTB ist eine wertvolle Unterstützung in einer oft komplexen Landschaft von Teilhabeleistungen und sozialen Sicherungssystemen. Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien stehen vor der Herausforderung, sich in einem komplexen Netzwerk an Gesetzen, Ansprüchen und Förderungen zurechtzufinden. Die EUTB hilft dabei, Orientierung zu gewinnen und stärkt das Vertrauen der Ratsuchenden, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
Durch die EUTB soll die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens gefördert werden – sei es im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt oder im Freizeitbereich. Barrieren werden abgebaut, und Menschen mit Behinderungen können ihre Potenziale voll entfalten.
Die Beratung erfolgt ohne Einflussnahme durch Kostenträger oder Behörden, damit eine wirklich neutrale und offene Beratung möglich ist.
Alle Inhalte der Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt. Ratsuchende können ihre Anliegen offen teilen, ohne dass sie sich Sorgen um die Weitergabe ihrer Informationen machen müssen.
Die Beratung ist freiwillig. Niemand ist verpflichtet, die EUTB in Anspruch zu nehmen, und die Ratsuchenden entscheiden selbst, wie sie die erhaltenen Informationen nutzen.